07.09.2017 - 7.1 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Kupsch gibt einen Überblick zum Jahresabschluss 2015.

 

Den Ausschussmitgliedern liegen der Abschlussbericht und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes vor.

Es wird der Hinweis gegeben, dass Seite 2 des Bestätigungsvermerkes korrigiert werden muss:

Die Veränderung der Rücklagen beträgt 2015 629.522,41 €. Ein Haushaltsausgleich ist damit im Haushaltsjahr gegeben. (Das Wort nicht ist zu streichen.)

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.


 

 

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Beschluss

 

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunal-verfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2015.

Im Haushaltsjahr 2015 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen sowie die genehmigungs-freie Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:

davon besetzte Mandate:

davon Anwesende:

Ja- Stimmen:

Nein- Stimmen:

Stimmenthaltungen:

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2167&TOLFDNR=157233&selfaction=print