16.05.2017 - 8 Beratung und Beschlussfassung zum Abschluss ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Barnekow
- Datum:
- Di., 16.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch Herrn Lieseberg erfolgen Informationen zu den geführten Verhandlungsgesprächen.
In der Sitzung wird den Gemeindevertretern eine geänderte Vorlage mit einem überarbeiteten Vertragsentwurf übergeben. In der Beratung wird klargestellt, dass es keine Abmeldung der Freiwilligen Feuerwehr Barnekow geben wird. Ziel soll es sein, die FF wieder einsatzfähig zu machen. Für den Vertrag steht noch die Genehmigung aus. Für die Gemeinde Barnekow durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg und für die Hansestadt Wismar durch das Innenministerium.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Barnekow und der Hansestadt Wismar zur Übertragung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistungen auf dem Territorium der Gemeinde Barnekow.
Sollten im Vorverfahren zur Genehmigung oder im anschließenden Genehmigungsverfahren durch die Fach- oder Rechtsaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg oder das Ministerium für Inneres und Europa Änderungshinweise eingehen, die nicht den Grundsatz des Vertragsgegenstandes – hier die Übernahme der Einsätze durch die Feuerwehr der Hansestadt Wismar auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Barnekow, außer Kraft setzen, so werden diese Änderungen ohne erneuten Beschluss Gegenstand der Vereinbarung.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister erhält die Vollmacht, die Vereinbarung zu kündigen, wenn die Feuerwehr Barnekow die Aufgaben auf Dauer wieder selbst erfüllen kann. Vor der Kündigung der Vereinbarung ist eine Überprüfung der Feuerwehr Barnekow durch den Landkreis Nordwestmecklenburg auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft durchzuführen.
Die Gemeinde Barnekow stellt für die zu erbringenden Leistungen pauschal 2.000 € außerplanmäßig bereit.