23.11.2017 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do., 23.11.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kupsch gibt Informationen zum vorliegenden Haushalt:
- Ergebnishaushalt Erträge: 3.315.600 €
Ergebnishaushalt Aufwendungen:3.715.600 €
Fehlbedarf: 400.000 € (Beschluss des Amtsausschusses bezüglich der Rückzahlung des Überschusses an die Gemeinden)
- Finanzhaushalt ist ausgeglichen
- Zuweisung für übertragene Aufgaben vom Land ist eine große Position zur Deckung des Haushaltes. Finanzausgleichgesetz 2018 ist noch nicht beschlossen, somit sind die Zahlen vorläufig. Die Zuweisung beträgt 569.400 €. 53.200 € mehr wie in 2017.
- Amtsumlage:
- 17,602 % (2017); 14,88 % (2018)
- absolut sind das 286.800 Euro weniger
- Aufwendungen:
- Personalaufwendungen:
- Steigerung von 2,5 % ist geplant, da Tarifvertrag im Februar ausläuft
- Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen (Bauamt, EDV)
- Insgesamt eine Steigerung von 82.000 €
- Altersteilzeit ist in diesem Jahr ausgelaufen
- Personalaufwendungen:
- Schwerpunkte im investiven Bereich:
- Bauhof:
- Ersatzbeschaffung für Etesia – 50.000 €
- Amt:
- EDV in Verwaltung – 32.700 €
- Kamerabefahrung soll neu erfolgen (Aktualisierung Zustand Straßen-Wege-Netz) – 28.000 €
- Brandschutzbedarfsplan – 30.000 € (Erstattung erfolgt durch die Gemeinden)
- Anteilige Kosten Unterhaltung Amtsgebäude (Malerarbeiten Eingangsbereich, Erneuerung Steuerung der Heizung)
- Bauhof:
- Aufwendungen Bauhof:
- 741.300 € (51.500 Euro mehr als in 2017)
Herr Schubert gibt den Hinweis, in der Anlage Stellenplan die einzelnen Sachbearbeiter zu bezeichnen. Weiterhin merkt Herr Schubert an, dass die laufenden Nummern 8, 41, 43, 44 und 74 geprüft werden sollten. Die Eingruppierung erscheint ihm zu gering. Weiterhin führt Herr Schubert aus, dass mit Einführung der neuen Entgeltordnung Tätigkeiten teilweise neu bewertet wurden. Seiner Meinung nach müssten für die genannten Nummern, nach neuer Entgeltordnung, höhere Entgeltgruppen im Haushaltsplan ausgewiesen werden, auch wenn der Stelleninhaber keinen Antrag stellt.