12.06.2017 - 6 Beschluss über den Entwurf und die Auslegung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller, bab, erläutert am Plan den aktuellen Stand im Ergebnis des Brandschutzkonzeptes, die Klärung des Baurechtes für den Bestand und die gewünschte Entwicklung der Uferzone. Die Stellungnahmen zum Vorentwurf wurden eingearbeitet.

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.


 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 10 „Uferzone” in Hohen Viecheln, für das Gebiet :

    Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 4 und 2, entlang des Uferweges, im Bereich zwischen

    der Bahnstrecke und dem Schweriner See, begrenzt durch die Badestelle im Westen und

    den Fischereihof im Osten und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen

    gebilligt.

 

2. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich  

    auszulegen.

 

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die

    öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:7

davon besetzte Mandate:7

davon Anwesende:5

Ja- Stimmen:5

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage