02.11.2017 - 6 Beratung über den Antrag des SKV Bobitz 1950 e....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 02.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Beratung zum Antrag des SKV Bobitz 1950 e.V. zur Lösung des Problems der Nutzung des Sportplatzes für alle Kinder
Frau Krtschil informiert die Ausschussmitglieder über das Schreiben des SKV Bobitz 1950 e.V. zur Nutzung des Sportplatzes für Kinder auch ohne Mitgliedschaft im SKV und ohne Betreuungs- und Aufsichtspersonen.
Frau Hoppe informiert darüber, dass alle aufgeworfenen Fragen des SKV im Vertrag geregelt sind. Der SKV haftet für die derzeitige Verfahrensweise. Auch das ist im Vertrag geregelt.
Sollte die Gemeinde zusammen mit dem SKV etwas anderes wollen, als im Vertrag geregelt ist, muss der Vertrag geändert werden. Abhängig von der Regelung könnte die Gemeinde dann in die Haftung kommen.
Die Gemeindevertretung muss sich einschließlich des Haftungsrisikos genau überlegen, was sie möchte.
Die Ausschussmitglieder und Herr Dopp diskutieren über die aufgeworfenen Fragen.
Dabei kommt zum Ausdruck, dass die anwesenden Ausschussmitglieder den Kindern die Möglichkeit geben möchten, auch ohne Aufsicht und Mitgliedschaft die Sportanlage zu nutzen, um sich dort zu treffen oder Fußball spielen zu können.
Frau Krtschil stellt den Antrag, dass die Gemeindevertretung auch außerhalb des Vertrages eine Lösung für die Kinder zur Nutzung des Sportplatzes findet.
Die Ausschussmitglieder sind mit 6 Ja-Stimmen dafür, dass der Vertrag zwischen dem SKV Bobitz 1950 e.V und der Gemeinde neu verhandelt wird, um eine Lösung der Problematik herbeizuführen und dass diese Situation rechtlich einschließlich der Haftung geklärt wird.