12.06.2017 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Rohde erläutert sehr umfangreich die Ergebnisse der Prüfung und der Abwägung der eingeangenen Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange. In diesem Zusammenhang bemerkt er, dass von Seiten der Bürger keine Hinweise eingegangen sind.

 

Die Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange wurden im Wesentlichen in den B-Plan eingearbeitet.

 

Zu dem Lärmschutzwall fügt er aus, dass die Bedenken von Herrn Kröger zum Lärmschutz nochmals geprüft wurden. Die Hinweise, dass es mitlerweile eine Verkehrszählung gabt, führten dazu, dasss das Lärmschutzgutachten nochmals überarbeitet wurde. Hierbei war festzustellen, dass der LKW-Anteil deutlich niediger war als prognostiziert und dementsprechend die Ergebnisse der Lärmschutzbelastung eher niedriger ausgefallen sind. Daher wurde in der Abwägung auf den Lärmschutzwall verzichtet.

 

Die Anregungen zur Müllentsorgung wurden dahingehend berücksichtigt, dass ein zusätzlicher Wendeplatz eingearbeitet wurde.

 

Sodann geht Herr Rohde nochmals auf die wesentlichen Änderungen des B-Planes ein. Durch den Wegfall des Lärmschutzwalles werden sich Grünflächen zusätzlich ergeben. Diese Günflächen dürfen nicht bebaut werden. Eine wesentliche weitere Änderung ist die Einarbeitung des geplantes Rad-/Gehweges entlang der L 101. Der Straßenquerschnitt hat sich dahingehend verändert, dass jetzt eine Mischverkehrsfläche geschaffen wurde, um den Hinweis der Verkehrsbehörde aufzugreifen, dass ein Gehweg in der Größenordnung von 1,25 m nicht mehr praktikabel sei.

Zur Sicherung der Erschließung muss der Vorhabenträger noch einen entsprechenden Erschließungsvertrag mit der Gemeinde abschließen. Dieses sollte vor Veröffentlichung erfolgen.

 

Die Nachfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung werden durch Herrn Rohde beantwortet.

 

Sodann verliest Herr Voß den Beschlusstext und lässt darüber abstimmen.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes

    Nr. 3 „Am See“ in Ventschow wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

    Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von   

    der Gemeindevertretung geprüft.

 

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

    Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), der Verordnung über die bauliche Nutzung der  

   Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132), der

    Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts   

    (Planzeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dez. 1990

    (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V

     S. 344)

- alle in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „ Am See “ , bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:8

davon besetzte Mandate:8

davon Anwesende:8

Ja- Stimmen:7

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:1 (Herr Block)

 

 

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Anlagen zur Vorlage