Dinglichkeitssitzung der Gemeindevertretung Barnekow mit verkürzter Ladungsfrist nach § 29 Abs 3 der Kommunalverfassung
entfällt
Es wird nach dem Vertrag zur Pacht des Teiches in Barnekow gefragt. Frau Hoppe antwortet, dass dieser von der Bürgermeisterin unterschrieben ist und an Herrn Villwock gehen kann. Frau Grinnus nimmt den Vertrag mit und gibt ihn weiter.
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