19.06.2017 - 7 Nachträgliche Genehmigung des unterzeichneten V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Hoppe erläutert den Grund der nachträglichen Genehmigung des unterschriebenen Vertrages, die inhaltliche Änderung zum vorherigen Beschluss, die rechtlichen Auswirkung und die weitere Verfahrensweise. Herr Lieseberg ergänzt die Erläuterungen.

 

Frau Grinnus fragt nach einer organisatorischen Regelung zur Herausgabe von Technik und Ausrüstung aus der Feuerwehr und nach der Dokumentation. Der Wehrführer Herr Prodöhl wird hinzu geholt. Er informiert, dass er kein Buch führt, aber genau weiß, wer wann etwas nutzt. Technik vom Fahrzeug kontrolliert der Gerätewart nach jedem Einsatz/Gebrauch und überwacht die Vollständigkeit.

 

Frau Grinnus empfiehlt, über die Ausgabe von Sachen und Technik Buch zu führen.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt, den Abschluss und die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages mit dem vorliegenden Inhalt durch die Bürgermeisterin und den stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Barnekow nachträglich zum Unterzeichnungsdatum  zu genehmigen.

 

Sollten im Vorverfahren zur Genehmigung oder im anschließenden Genehmigungsverfahren durch die Fach- und Rechtsaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg oder das Ministerium für Inneres und Europa Änderungshinweise eingehen, die nicht den Grundsatz des Vertragsgegenstandes - hier die Übernahme der Einsätze durch die Feuerwehr der Hansestadt Wismar auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Barnekow, außer Kraft setzen, so werden diese Änderungen ohne erneuten Beschluss Gegenstand der Vereinbarung.

 

Der Beschluss erfolgt aufgrund der erforderlichen öffentlichen Bekanntmachung und der Einhaltung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen einer Dringlichkeitssitzung.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:9

davon besetzte Mandate:9

davon Anwesende:5

Ja- Stimmen:5

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

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Anlagen zur Vorlage