15.08.2017 - 9 Beratung und Beschlussfassung zum Kauf des Land...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Glaner beantragt, den Sachverhalt wie folgt zu ändern:

 

„Die Gemeinde Dorf Mecklenburg verfügt über kein Dorfgemeinschaftshaus. Zur weiteren Entwicklung der Dorfgemeinschaft und der Zusammenführung der einzelnen notwendigen Aktivitäten ist ein Dorfgemeinschaftshaus als Anlaufpunkt für alle notwendig.

 

Hinzu kommt, dass das Gebäude `Landwarenhaus` seit Jahren leer steht und ein Schandfleck in der Gemeinde darstellt. Bei der Weiterentwicklung des Dorfkerns stellt das Gebäude den Mittelpunkt dar.“

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg fasst  den Grundsatzbeschluss zum Aufkauf des 858 m² großen Flurstückes 54/3, Flur 2, Gemarkung Dorf Mecklenburg (ehemaliges Landwarenhaus, Bahnhofstraße 34).

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Eigentümer persönlich aufzusuchen, um Verhandlungen aufzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:13

davon besetzte Mandate:12

davon Anwesende:  9

Ja- Stimmen:  8

Nein- Stimmen:  1

Stimmenthaltungen:  -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:  -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2299&TOLFDNR=155923&selfaction=print