20.02.2018 - 2 Einwohnerfragestunde

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

      Zunächst bittet Herr Radtke um Klärung der Angelegenheit zur Aufwandsentschädigung seiner Tätigkeit bei der letzten gemeindlichen Veranstaltung. Er vertritt die Auffassung, dass dort noch ein Honorar von 50,00 € fehlt.

Herr Gilde händigt ihm die 50,00 € aus.

 

      Herr Gantzkow erkundigt sich nach den gesetzlichen Regelungen zur Ausbringung von Gülle auf den Äckern während Frostperiode.

Herr Möckelmann gibt dazu umfangreiche Ausführungen und erläutert, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Ausbringung von Gülle bzw. anderen Düngerarten auch während der Frostperiode möglich ist. Hier gibt es genaue gesetzliche Regelungen, um sowohl die Interessen der Landwirte als auch des Umweltschutzes zu berücksichtigen.

 

      Einen weiteren Schwerpunkt nehmen die Fragestellungen zu möglichen Nutzungen des Dorfgemeinschaftshauses ein. Herr Schnell und Frau Stefanie Schmidt erklären, dass sie bei der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses nicht ihre Kaution zurück erstattet bekommen hätten.

Der Bürgermeister äußert sich dazu, dass mittlerweile alle Kautionen zurück bezahlt wurden und die Veranstaltung im Dezember Ausgangspunkt dafür ist, die gesamte Nutzungsordnung zu präzisieren. In diesem Zusammenhang machen Herr Gilde bzw. Herr Rohde deutlich, dass durch die Bauaufsichtsbehörde, insbesondere im Bereich Lärmschutz (Herr Krüger), eine Stellungnahme im Baugenehmigungsverfahren zum Dorfgemeinschaftshaus erarbeitet wurde. In dieser Stellungnahme wird die Nutzung für das Dorfgemeinschaftshaus nochmals deutlich klargestellt. Auf dieser Grundlage wurde dann auch die neue Nutzungsordnung erarbeitet. In der breiten Diskussion, welche mehr als 45 Minuten in Anspruch nahm, werden die unterschiedlichen Interessen der Dorfbewohner und der Anwohner an dem Dorfgemeinschaftshaus deutlich. Eine große Anzahl der Einwohner der Gemeinde wünschen sich natürlich, dass das Dorfgemeinschaftshaus wesentlich intensiver genutzt werden kann und auch gerade die Feierlichkeiten in diesem Dorfgemeinschaftshaus mehr ausgeprägt sein könnten.

Hierzu erläutert Herr Rohde noch einmal genau, dass es keine willkürliche Entscheidung in diesem Bereich gibt, sondern auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Lärm die Festlegungen zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses erfolgt sind. Er macht auch deutlich, dass der Standort des Dorfgemeinschaftshauses entscheidend für diese Festlegungen ist.

Im Ergebnis einer sehr umfangreichen und sehr kontrovers geführten Diskussion wird vorgeschlagen, dass es eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema Dorfgemeinschaftshaus und deren Nutzung gibt und dazu Herr Krüger vom Landkreis NWM eingeladen wird, um seine Bemerkungen zu der Lärmimmission nochmals darzulegen.

 

Frau  Friedrich  bemängelt, dass Familie Schwanebeck grundsätzlich im Bereich der Mecklenburger Straße 5 E – F die Straße zuparkt und den Anwohnern es sehr schwer macht, die Straße ordnungsgemäß zu nutzen.

 

Des Weiteren bemängelt Sie, dass die Hundehalter den Hundekot, den sie hinterlassen, nicht ordnungsgemäß entsorgen. In diesem Zusammenhang wird auch nochmals die Diskussion offenbart, dass es vielleicht doch angebracht wäre Papierkörbe bzw. Auffangbehälter für den Hundekot bereitzustellen. Auch darüber wird sich die Gemeindevertretung nochmals Gedanken machen.

 

      Herr Welkert bemängelt eine Gefahr im Bereich des ländlichen Weges von Metelsdorf in Richtung Rambow. Hier hätten Einwohner über einen Graben eine Brücke gelegt, so dass die Kinder direkt auf die Straße zulaufen können.

 

Des Weiteren übergibt er dem Bürgermeister 2 Briefe, in denen es weitere Beanstandungen bzw. Kritikpunkte gibt.

 

Sodann wird die Einwohnerfragestunde geschlossen.