20.02.2018 - 7 Beratung und Beschlussfassung zum Entwurfs- und...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Hufmann informiert über die Erarbeitung des B-Planes Nr. 7 „Dammweg“ und geht dabei auf die einzelnen Belange, die unmittelbar für die Gemeinde wichtig sind, ein. In diesem Zusammenhang wird auch dargelegt, dass der Vorentwurf durchaus offen für Veränderungen ist und die Gemeindevertretung ihre Gedanken und Anregungen mit einbringen kann.

Sodann werden die einzelnen Fragen der Gemeindevertretung beantwortet und Festlegungen zu einzelnen Fragen getätigt.

Zu den Festlegungen im textlichen Teil gibt es eine Reihe von Nachfragen und Änderungsanträgen.

 

Zunächst wird der Antrag gestellt, im Teil B Text Punkt 1.2. die Firsthöhe auf 10 m festzulegen

Über diesen Antrag wird abgestimmt: einstimmig zugestimmt.

 

Sodann wird auch der Antrag gestellt, die GRZ für den Bereich WA 1 und WA 2 von 0,25 auf 0,3 zu erhöhen.

Auch über diesen Antrag wird abgestimmt: 6 Ja-Stimmen

 

Des Weiteren gibt es Präzisierungen zur Ableitung des Niederschlagwassers. Hier sind durchaus auch klarstellende Formulierungen notwendig.

 

Zu den Punkt 5 im textlichen Teil wird ausgeführt, dass auch hier noch einzelne Festlegungen zu treffen sind und dieses im Rahmen der Anhörung möglich ist.

 

Auch im Punkt 6 – örtliche Bauvorschriften wird eine Präzisierung gewünscht, insbesondere was die Dacheindeckung betrifft, um klar zu präzisieren, was nicht glänzende Dachziegel sind.


Nach umfangreicher Diskussion über den Vorentwurf wird der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass im Punkt 1 aufgenommen wird als letzter Anstrich – einschließlich der beschlossenen Zusätze und ein Punkt 5. aufgenommen wird: Die Bürger der betroffenen Grundstücke sind über die Planungen zu informieren.

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

Herr Stieglitz ist befangen.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf billigt den vorliegenden Vorent- 

     wurf des Bebauungsplanes Nr. 7 und den Vorentwurf der Begründung dazu. Die 

     Anlage ist Bestandteil des Beschlusses, einschließlich der beschlossenen Zusätze.

2.  Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 einschließlich der Begründung ist ge-

     mäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich auszulegen. Bei der Bekanntmachung der

     öffentlichen Auslegung ist ferner mitzuteilen, wo sich die Öffentlichkeit über die

     allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung

     unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur

     Planung äußern kann.

3.  Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 

     Abs. 1 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die

     frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren.

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Billigung des Vorentwurfs

     und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

5. Die Bürger der betroffenen Grundstücke sind über die Planungen zu informieren.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 6

davon besetzte Mandate: 6

davon Anwesende: 6

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    1 (Herr Stieglitz)

 

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Anlagen zur Vorlage