20.02.2018 - 11 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalver-fassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2016.

Im Haushaltsjahr 2016 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen sowie die genehmigungs-freie Entnahme aus der Kapitalrücklage gelten als genehmigt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 6

davon besetzte Mandate: 6

davon Anwesende: 6

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

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Anlagen zur Vorlage