06.05.2008 - 5 Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Biogasa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

-          2 bis 3 Investoren möchten diese Anlage bauen, Herr Pahl ist Eigentümer der Fläche

-          Es wird kritisch hinterfragt, nach welchem konkreten Konzept die Anlage funktionieren soll ?

-          Wird erst im B-Plan-Verfahren geklärt

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg stimmt grundsätzlich der Errichtung einer Biogasanlage bis ca. 2,0 MWel auf den Flurstücken 66/4 und 80/7, Flur 1, der Gemarkung Dorf Mecklenburg am Standort Kletziner Weg zu.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7           

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 6                                                            

Ja- Stimmen: 4                                                                     

Nein- Stimmen: 2                                                                 

Stimmenthaltungen: -                                                           

Befangenheit nach § 24 KV M-V: