15.01.2018 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes  

    Nr. 11 „Neue Feuerwache Hohen Viecheln“ wurden von den Bürgern keine Anregungen

    vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

    wurden von der Gemeindevertretung geprüft.

    Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss

    genommen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung

    vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung

    der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) vom 23. Jan. 1990 (BGBI. I S. 132),

    der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

    Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ), der

    Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) – alle

    einschließlich der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtskräftigen Änderungen,

    beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 11

    „Neue Feuerwache Hohen Viecheln“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem

    Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu

    machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der

    Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:7

davon besetzte Mandate:7

davon Anwesende:5

Ja- Stimmen:5

Nein- Stimmen:-

Stimmenthaltungen:-

Befangenheit nach § 24 KV M-V:-

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage