10.12.2018 - 14 Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "OT Rastorf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

 

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Beschluss

 

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2  

    und 3 BauGB zur Festlegung des bebauten Bereiches von Rastorf im Außenbereich als

    einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil ( Entwicklungssatzung ). Durch die

    Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen soll der Bebauungszusammenhang  

    ergänzt werden ( Ergänzungssatzung ).

2. Mit der Satzung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Entwicklung

    und Festigung der Wohnsiedlung Rastorf zu schaffen.

    Art und Maß der baulichen Nutzung sind entsprechend dem Charakter der vorhandenen  

    Wohnbebauung festzusetzen. Die räumlichen Grenzen der Satzung sind in dem

    beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich ist auf den zentralen Bereich

    der Ortslage  beschränkt. Die einbezogenen noch unbebauten Grundstücke schließen   

    vorhandene Baulücken und ergänzen die Siedlungsstruktur.

3. Der OT Rastorf ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen, damit sind

    die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung des Ortsteils gegeben.

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 13

davon besetzte Mandate: 12

davon Anwesende: 11

Ja- Stimmen: 10

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    1 (Herr Karlisch)

 

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Anlagen zur Vorlage