28.11.2018 - 6 Entwicklungs- und Ergänzungssatzung "OT Rastorf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 28.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Silke Plieth
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Beschlussfähigkeit ist nicht gegeben.
Es erfolgt eine Diskussion über den Geltungsbereich. Die Mitglieder des Bauausschusses hätten es als wünschenswert angesehen, wenn die Satzung eine durchgängige straßenbegleitende Bebauung ermöglichen würde.
Frau Tessmer erläutert, dass der vorliegende Vorschlag im Ergebnis eines Ortstermines mit dem Landkreis entstanden ist, der darauf bestanden hat, dass derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen auch weiterhin im Außenbereich verbleiben.
Auch hier möchten die Anwesenden der Gemeindevertretung einstimmig empfehlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2
und 3 BauGB zur Festlegung des bebauten Bereiches von Rastorf im Außenbereich als
einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil ( Entwicklungssatzung ). Durch die
Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen soll der Bebauungszusammenhang
ergänzt werden ( Ergänzungssatzung ).
2. Mit der Satzung sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur baulichen Entwicklung
und Festigung der Wohnsiedlung Rastorf zu schaffen.
Art und Maß der baulichen Nutzung sind entsprechend dem Charakter der vorhandenen
Wohnbebauung festzusetzen. Die räumlichen Grenzen der Satzung sind in dem
beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Der Geltungsbereich ist auf den zentralen Bereich
der Ortslage beschränkt. Die einbezogenen noch unbebauten Grundstücke schließen
vorhandene Baulücken und ergänzen die Siedlungsstruktur.
3. Der OT Rastorf ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen, damit sind
die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung des Ortsteils gegeben.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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