09.10.2018 - 6 Diskussion über die Frage der Gemeinnützigkeit ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Frau Krtschil erläutert, dass der SKV Bobitz die Gemeinnützigkeit hat. Bis 2014 sind die Abschlüsse für 5 Jahre erteilt. Der Sportverein hat die Buchhaltung an einen Steuerberater gegeben. Dieser bereitet die neue Beantragung der Gemeinnützigkeit für die nächste Periode vor.

 

Herr Karlisch merkt an, dass es Kriterien im Vereinsrecht gibt, die der Verein zu erfüllen hat,

z.B. die Pflicht zur Öffentlichkeit. Er möchte nun wissen, was die Gemeinde tun muss, um die Gemeinnützigkeit des Vereins zu erhalten.

 

Frau Krtschil erklärt, dass die Gemeinde keine Aufgaben im Vereinsrecht hat. Der Verein hat Pflichten zu erfüllen, denen der SKV Bobitz auch nachkommt. Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit benennt sie als Beispiel die Präsentation auf einer Internetseite und das jährliche große Familiensportfest im Sommer.

 

Weiterhin führt sie an, dass jederzeit nach Absprache in die Bücher des Vereins Einsicht genommen werden kann und der Rechenschaftsbericht regelmäßig abgeliefert wird. Wenn der Verein Hilfe braucht, wird er sich an die Gemeinde wenden.

 

Herr Glowalla möchte wissen, was mit dem Vorsitzenden Herr Groß ist. Frau Krtschil antwortet, dass er bis zur Neuwahl Vorsitzender ist und sich dann, wie jeder Andere auch, als Kandidat wieder zur Wahl stellen kann.

 

 

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