13.06.2018 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur 6. Änderung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 13.06.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sabine Bahnemann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt die Aufstellung der
6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 mit der Gebietsbezeichnung "Bad Kleinen Nordwest“. Das Änderungsverfahren soll als vereinfachtes Verfahren nach den Maßgaben des § 13 BauGB durchgeführt werden. Der Geltungsbereich umfasst den Geltungsbereich der 5. Änderung im nördlichen Teil der Ursprungssatzung, nördlich und östlich des Buchenrings sowie eine kleinere Fläche südlich des Buchenrings. Nördlich und östlich wird der Geltungsbereich durch eine vorhandene Gehölzfläche sowie die L 31/Wismarsche Straße definiert. Westlich reicht der Geltungsbereich bis zur Grenze der Ursprungsplanung. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Planungsziel ist die Änderung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 auf 0,4 sowie die ergänzende Festsetzung, dass die zulässige Grundflächenzahl gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO durch die Grundflächen von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen um bis zu 50% überschritten werden darf. Dadurch erfolgt eine Anpassung an geänderte Bauwüsche der Grundstückseigentümer (z.B. Winkelbauten).
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen billigt den vorliegenden Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Bad Kleinen Nordwest" und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Stellungnahme innerhalb eines Monats aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss und den Auslegungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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3,4 MB
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340,6 kB
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1,6 MB
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