16.01.2018 - 4 Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatz...

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Wortprotokoll

Frau Baustian gibt einen Überblick zur aktuellen Haushaltssituation der Gemeinde Metelsdorf und zum Haushaltsplan 2018. Im Anschluss werden wesentliche Produkte des Haushaltsplanes eingehend beraten.

 

  • Zum Produkt Sportlerheim / Jugendklub soll durch das Amt geprüft werden, ob Versicherungsschutz besteht, wenn die Jugendlichen sich hier ohne einen verantwortlichen Erwachsenen aufhalten.
  • Herr Stieglitz schlägt vor, für die Finanzierung des Eigenanteils der Gemeinde zum Neubau des Vorfluters einen Kredit aufzunehmen. Frau Baustian erklärt, dass der Gemeinde ausreichend eigene investive Mittel zur Verfügung stehen, um den Eigenanteil zu finanzieren. Die Kämmerei wird prüfen, ob eine Kreditaufnahme trotzdem möglich ist. Diese müsste durch die Kommunalaufsicht genehmigt werden.
  • Zur Lösung des Akustikproblems im Dorfgemeinschaftshaus sind 5.000 € in den Haushalt 2018 eingestellt. Es herrscht Uneinigkeit, ob so ein hoher Betrag zur Verfügung gestellt werden soll. Darüber abgestimmt wird mit 2 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen. Die 5.000 € bleiben im Haushaltsansatz. Herr Voß wird sich durch fachkundige Beratung informieren, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Akustik im Dorfgemeinschaftshaus zum Einsatz kommen können.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses stimmen über den vorliegenden Haushaltsentwurf 2018 ab.

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Metelsdorf beschließt aufgrund der §§ 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2018.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 5

davon besetzte Mandate: 5

davon Anwesende: 4

Ja- Stimmen: 2

Nein- Stimmen: 2

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

Somit hat dieser Beschlussvorschlag keine Zustimmung gefunden. Eine Empfehlung an die Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung und Haushaltplan 2018 in der vorliegenden Fassung zu beschließen, kann nicht gegeben werden.