04.04.2019 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Höhe der Ganz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss Bad Kleinen
- Datum:
- Do., 04.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Roswitha Hoppe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Schuldt berichtet aus dem Sozialausschuss. Die Mehrheit dort ist für die Pauschalabrechnung. Herrn Heidrich fehlt eine Gegenüberstellung mit Einnahmen und Ausgaben, wie dies schon in der Auswertung im Finanzausschusses 2018 für das Jahr 2017 erfolgt ist.
Herr Wirth merkt an, dass perspektivische Kostensteigerungen 2019/2020 wohl auch nicht berücksichtigt worden sind.
Die Mitglieder des Finanzausschusses stimmen über die Variante 1 ab.
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: Stimmenthaltung: 2
Somit hat sich der Finanzausschuss für die Pauschalabrechnung entschieden.
Beschluss
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, die Verpflegungskosten ab dem 01.06.2019 in der Kindertagesstätte Bad Kleinen entsprechend der Variante 1 abzurechnen.
Variante 1
Pauschalabrechnung komplett
Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, ab dem 01.06.2019 die Abrechnung der Verpflegungskosten, die sich aus dem Konzept der Ganztagsverpflegung ergeben, vorbehaltlich der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, als Pauschalabrechnung, mit den Personensorgeberechtigten vertraglich zu vereinbaren.
Es werden folgende Festlegungen getroffen:
- Der Essenanbieter, die Firma A+S Westmecklenburg GmbH Schwerin wird Vertragspartner für die Lieferung und Abrechnung der Verpflegungskosten für die Gemeinde Bad Kleinen.
- Die Personensorgeberechtigten zahlen eine monatliche Pauschale, die abhängig vom Betreuungsumfang (Ganztags/Halbtags/Teilzeit) auf 16 Verpflegungstage berechnet wurde.
- Die monatliche Pauschale pro Kind beträgt Ganztags 70,72 € und Halbtags/Teilzeit 55,76 €.
Die Verpflegungskosten werden in den Fällen der Änderung der Kosten des Essenanbieters für das Mittagessen oder der Änderung der Kosten im Haushalt in dem Produktkonto 36502/5242100 der Gemeinde Bad Kleinen für Frühstück und Vesper ohne erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung mit Entscheidung des Bürgermeisters und mit Zustimmung des Landkreises Nordwestmecklenburg angepasst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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