03.04.2019 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur Höhe der Ganz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Stibbe erteilt Frau Hoppe das Wort zu dem Tagesordnungspunkt. Frau Hoppe erkundigt sich bei den Ausschussmitgliedern, ob noch Erklärungsbedarf zur Kalkulation zu Frühstück und Vesper besteht. Dies ist nicht der Fall.

 

Frau Hoppe erläutert, dass sie in Zusammenarbeit mit Frau Lehmkuhl die Gründe für Fehl-zeiten analysiert hat und erläutert diese. Es erfolgt eine intensive Diskussion zur Gerechtigkeit einer pauschalen Abrechnung.

 

Frau Tamschakies vom Elternrat erhält die Möglichkeit, sich an der Diskussion zu beteiligen

und die Stellungnahme des Elternrates beizutragen. Für sich persönlich sieht sie die Pau-schalabrechnung als nachteilig an. Die Pauschalabrechnung wurde an die Eltern herange-tragen und hat dort auch zu einer intensiven Diskussion geführt. Die Eltern, die arbeiten ge-hen, fühlen sich benachteiligt und müssen immer mehr bezahlen.

 

Frau Lehmkuhl sieht es so, dass auch Eltern, deren Kinder durchschnittlich mehr als 16 Tage in der Kita sind, von der Pauschale profitieren und dass sich die Anwesenheit und Ab-wesenheit der Kinder immer wieder ins Gleichgewicht bringt.

 

Zum Aspekt der Gleichbehandlung der gesamten Verpflegungskosten und der unterschiedli-chen Entscheidung zu Frühstück, Vesper und Küchenkraft als Pauschalabrechnung und Mit-tag als Spitzabrechnung argumentiert Frau Rathsack damit, dass es bei dem ersten Be-schluss dazu nur um geringe Beträge ging, bei denen eine Pauschalabrechnung zu vertreten

war.

 

Frau Dr. Stibbe lässt zu der Variante 1 abstimmen:

 

Abstimmung:

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 3 Stimmenthaltung: -

 

Damit geht die Empfehlung an die Gemeindevertretung, der Variante 1 mit der gesamten

Pauschalabrechnung zuzustimmen.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, die Verpflegungskosten ab dem 01.06.2019 in der Kindertagesstätte Bad Kleinen entsprechend der Variante 1 abzurechnen.

Variante 1

Pauschalabrechnung komplett

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt, ab dem 01.06.2019 die Abrechnung der Verpflegungskosten, die sich aus dem Konzept der Ganztagsverpflegung ergeben, vorbehaltlich der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, als Pauschalabrechnung, mit den Personensorgeberechtigten vertraglich  zu vereinbaren.

Es werden folgende Festlegungen getroffen:

 

  • Der Essenanbieter, die Firma A+S Westmecklenburg  GmbH Schwerin wird Vertragspartner für die Lieferung und Abrechnung der Verpflegungskosten für die Gemeinde Bad Kleinen.
  • Die Personensorgeberechtigten zahlen eine monatliche Pauschale, die abhängig vom Betreuungsumfang (Ganztags/Halbtags/Teilzeit) auf 16 Verpflegungstage berechnet wurde.
  • Die monatliche Pauschale pro Kind beträgt Ganztags 70,72 € und Halbtags/Teilzeit 55,76 €.

 

Die Verpflegungskosten werden in den Fällen der Änderung der Kosten des Essenanbieters für das Mittagessen oder der Änderung der Kosten im Haushalt in dem Produktkonto 36502/5242100 der Gemeinde Bad Kleinen für Frühstück und Vesper ohne erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung mit Entscheidung des Bürgermeisters und mit Zustimmung des Landkreises Nordwestmecklenburg angepasst.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2529&TOLFDNR=180867&selfaction=print