14.05.2019 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Metelsdorf
- Datum:
- Di, 14.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Gilde erläutert, dass der B-Plan Nr. 7 seit langem in Arbeit ist. Es ergeben sich immer wieder neue Hürden. Frau Hedtke nennt die Gründe dafür, warum in dieser Sitzung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss nicht gefasst werden kann und stattdessen ein erneuter Auslegungsbeschluss gefasst werden muss:
Im Laufe des Verfahrens wurde das Regenwasserentsorgungskonzept konkretisiert und der exakte Verlauf der Regenwasserleitung südlich des Dammweges definiert.
Aufgrund des Verlaufes der Regenwasserleitung südlich des Dammweges ist außer der bereits beantragten Fällung der Hecke auch die Fällung von drei hier vorhandenen Einzelbäumen notwendig. Ein Fällantrag wurde an die Untere Naturschutzbehörde gestellt.
Die Hinweise des Zweckverbandes Wismar bzgl. der Festsetzung des Anschaffungs- und Herstellungsbeitrages gemäß § 4 Abs. 5b der Beitragssatzungen Trink- und Schmutzwasser werden beachtet. Um eine überproportionale Belastung der zukünftigen Grundstückseigentümer hinsichtlich der Beiträge zu vermeiden, wird das Maß der baulichen Nutzung auf ein Vollgeschoss begrenzt.
Beschluss
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die
während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sowie der Nachbargemeinden abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem
Ergebnis geprüft: siehe Anlage
2. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen
abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
4. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung den
vorliegenden Bebauungsplan Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung "Dammweg" sowie
die Örtlichen Bauvorschriften als Satzung.
5. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7 wird gebilligt.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich
bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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9,9 MB
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810,4 kB
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132,9 kB
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75,3 kB
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5
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155,6 kB
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6
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3,2 MB
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