18.02.2019 - 11 Beratung und Beschlussfassung zur Höhe der Ganz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Mo., 18.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Isolde Segler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kirsch gibt Informationen zu der Beschlussvorlage.
Frau Krtschil ergänzt die Ausführungen und informiert über das Beratungsergebnis des Sozialausschusses.
Weiterhin informiert sie, dass Vertreter des Kitaelternrates im Sozialausschuss anwesend waren und der pauschalen Abrechnung zugestimmt haben.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, ab dem 01.04.2019 die Abrechnung der Verpflegungskosten, die sich aus dem Konzept der Ganztagsverpflegung ergeben, vorbehaltlich der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, als Pauschalabrechnung, mit den Personensorgeberechtigten vertraglich zu vereinbaren.
Es werden folgende Festlegungen getroffen:
- Der Essenanbieter, die Firma A+S Westmecklenburg GmbH Schwerin wird Vertragspartner für die Lieferung und Abrechnung der Verpflegungskosten für die Gemeinde Bobitz.
- Die Personensorgeberechtigten zahlen eine monatliche Pauschale, die abhängig vom Betreuungsumfang auf 16 Verpflegungstage berechnet wurde.
- Die monatliche Pauschale pro Kind beträgt Ganztags 78,40 € und Halbtags/Teilzeit 68,00 €.
- Die Verpflegungskosten werden in den Fällen der Änderung der Kosten des Essenanbieters ohne erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung angepasst.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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341,5 kB
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245,8 kB
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