14.05.2008 - 7 Abwägungs- und Satzungsbeschluss über den B-Pla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

-          Durch Herrn Peter Schmidt wurde im Landkreis, beim Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium nachgefragt, welche Förderung  für „Libind“ (5000 m²) und den Rest für einen Autohof es geben könnte

-          Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordwestmecklenburg hätte Interesse, die Erschließung durchzuführen

-          Autohof wird vom Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium geprüft

-          Für Autohof müsste B-Plan überplant werden (Schallprobleme lösen)

 

Sodann wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

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Beschluss

Beschluss:

1.  Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: Siehe Anlage

 

2.  Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses

 

3.  Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungs-

     ergebnis mitzuteilen.

 

4.  Aufgrund § 10, des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep-tember 2004 (BGBl. I S. 2414), einschließlich aller rechtsgültigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Gewerbegebiet Metelsdorf", umfassend die Flurstücke 45/2, 46, 47/2, 50 (teilw.) und 12/2 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Metelsdorf sowie das Flurstück 32/2 (teilw.), der Flur 1, Gemarkung Klüssendorf, begrenzt im Westen und Norden von landwirtschaftlicher Nutzfläche, im Osten von der Bundesstraße 208, im Süden und Südwesten von dem Betriebsgelände der Autobahnpolizei bzw. vom Dammweg, als Satzung.

 

5.  Die Gemeindevertretung beschließt die Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften

     gemäß § 86, LBauO M-V, als Satzung.

 

6.  Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 wird gebilligt.

 

7.  Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich bekannt

zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten

eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7           

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 7                                                            

Ja- Stimmen: 7                                                                     

Nein- Stimmen: -                                                                  

Stimmenthaltungen: -                                                           

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                         

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