14.01.2019 - 7 Bildung der Wahlbereiche für die Kommunalwahlen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Auf der Grundlage des § 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahlen im Land M-V (Landes- und Kommunalwahlgesetz LKWG M-V) vom 16.12.2010, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBL M-V S. 193, 200), bildet die Gemeinde Bobitz einen Wahlbereich.

 

Als Termin für die Stichwahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister der Gemeinde wird Sonntag, der 16.06.2019 festgelegt.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 13

davon besetzte Mandate: 12

davon Anwesende: 11

Ja- Stimmen: 11

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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