21.03.2019 - 13 Bestätigung der Eilentscheidung zum Einvernehme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Do., 21.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Plieth erläutert ausführlich die Besonderheiten von Bearbeitungsfristen zwischen dem Bauamt in Dorf Mecklenburg und dem Bauamt des Landkreises.
Im Falle von Bauvoranfragen hat der Landkreis keine Bearbeitungsfrist, die Gemeinde jedoch ebenso wie bei Bauanträgen gemäß § 36 Abs. (2) Baugesetzbuch eine Bearbeitungsfrist von 2 Monaten.
Vor diesem Hintergrund konnten alle Ausschussmitglieder die Vorgehensweise der Bearbeitung nachvollziehen.
Da zwischenzeitlich das betreffende Grundstück veräußert wurde (Naturkindergarten) hat sich eine Beschlussfassung erübricht.
Es erfolgt keine Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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356,7 kB
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