21.03.2019 - 13 Bestätigung der Eilentscheidung zum Einvernehme...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Frau Plieth erläutert ausführlich die Besonderheiten von Bearbeitungsfristen zwischen dem Bauamt in Dorf Mecklenburg und dem Bauamt des Landkreises.

Im Falle von Bauvoranfragen hat der Landkreis keine Bearbeitungsfrist, die Gemeinde jedoch ebenso wie bei Bauanträgen gemäß § 36 Abs. (2) Baugesetzbuch eine Bearbeitungsfrist von 2 Monaten.

Vor diesem Hintergrund konnten alle Ausschussmitglieder die Vorgehensweise der Bearbeitung nachvollziehen.

Da zwischenzeitlich das betreffende Grundstück veräußert wurde (Naturkindergarten) hat sich eine Beschlussfassung erübricht.

Es erfolgt keine Abstimmung.
 

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin, zur Zustimmung zur Erteilung des Einvernehmens auf dem Flurstück 36/2, Flur 3, Gemarkung Dambeck,  zu bestätigen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: -

davon besetzte Mandate: -

davon Anwesende: -

Ja- Stimmen: -

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2625&TOLFDNR=179620&selfaction=print