24.04.2019 - 5 Einvernehmen zur Voranfrage zur Errichtung eine...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Es wird angefragt, ob unterdessen mit dem Antragsteller ein Gespräch geführt worden ist. Frau Bahnemann ist dahingehend nichts bekannt. Sie wird sich erkundigen.

 

Des Weiteren informiert Frau Bahnemann darüber, dass aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 01.04.2019 auf Nachfrage bei der Protokollantin die Information gegeben worden ist, dass dem Einvernehmen zugestimmt worden sei. Dieses ist dann auch so dem Landkreis mitgeteilt worden. Der Landkreis hat in einer Mail vom 11.04.2019 dann darüber informiert, dass einer Zustimmung zur Bebauung auf dem Flurstück eher negativ gesehen wird.

 

Begründet wird dieses mit der Vorbildwirkung für zahlreiche weitere Bauvorhaben / Baubegehren in dem Ortsteil und dem Umstand, dass das Bauvorhaben dem F-Plan entgegensteht.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt das Einvernehmen zur Voranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 67, Flur 1, Gemarkung Neuhof zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 8

davon besetzte Mandate: 8

davon Anwesende: 5

Ja- Stimmen: -

Nein- Stimmen: 3

Stimmenthaltungen: 2

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

Somit hat dieser Beschlussvorschlag keine Zustimmung gefunden.

 

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Anlagen zur Vorlage