02.07.2008 - 5 Beratung über die Hortbetreuung in Verbindung m...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 02.07.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialamt
- Bearbeiter:
- Nadine Fust
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
19.15 Uhr
- Frau Rathsack kommt hinzu.
Frau Dr.
Stibbe erläutert die grundsätzliche Bedeutung der vollen Halbtagsschule auf der
Grundlage der Kommentierung „Arbeit in der Grundschule“. Sie gibt
eine umfangreiche Einführung in diese Problematik und ergänzt diese mit den
Ausführungen zur Auswertung der Umfrage zur Hortbetreuung im Zusammenhang mit
der vollen Halbtagsschule. In diesem Zusammenhang wird auch vermerkt, dass einer
vollen Halbtagsschule zwar 30 Unterrichts-stunden zur Verfügung stehen, jedoch
die Zuweisung für Lehrerstunden nur 16 Lehrerstunden betragen.
Frau
Kollberg ergänzt die Ausführung von Frau Dr. Stibbe im Zusammenhang mit der
Hortbefragung und verweist darauf, dass es gerade in der 2. Klase 16 Kinder
gibt, die, weil es montags und freitags keine volle Halbtagsschule gibt, einen
Ganztagsplatz für die Hortbetreuung benötigen, da lt. Kifög für die
Hortbetreuung die jeweiligen Betreuungszeiten pro Tag ausschlaggebend für die
Halbtags- bzw. Ganztagsbetreuung sind.
19.35 Uhr
- Herr Kreher kommt hinzu.
In der
weiteren Diskussion wird herausgearbeitet, dass eine genaue Analyse zwischen
Kursangeboten und Hortbetreuung noch nicht möglich ist, da erst Anfang
September sowohl das Kursangebot als auch der Vertragsanschluss zur
Hortbetreuung vorhanden sind.
Es wird
jedoch vermerkt, dass es eine enge Zusammenarbeit zwischen Elternrat, Hort und
Schule zur Verbesserung und Ausgestaltung der vollen Halbtagsschule mit
Hortbetreuung geben muss.
Sodann
wird folgende Festlegung getroffen:
Der
Elternrat, die Schule und die Leitung des Hortes erstellen ein Konzept zur Hortbetreuung
und Betreuung in der vollen Halbtagsschule und stellen dieses am 10.09.2008 dem
Sozialausschuss vor.