10.09.2019 - 4 Billigung der Sitzungsniederschriften der Gemei...

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Wortprotokoll

Herr Hagedorn merkt an, dass aus dem TOP 6 (Nr. 6) die Offenlegung der Verträge zwischen dem Solarzentrum Wietow und der Gemeinde Lübow noch nicht erfolgt ist.

Weiterhin fragt er nach dem Gegengutachten für das Brandschutzgutachten der Schule. Herr Feutlinske antwortet, dass das Gegengutachten in Arbeit ist.

 

Zum Solarzentrum möchte Herr Gluth wissen, wo die Gelder und Einnahmen geblieben

sind.

 

Die Sitzungsniederschrift vom 23.04.2019 wird in vollem Wortlaut gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 13

davon besetzte Mandate: 12

davon Anwesende: 12

Ja- Stimmen:   6

Nein- Stimmen:   1

Stimmenthaltungen:   5

Befangenheit nach § 24 KV M-V: -     -

 

Die Sitzungsniederschrift vom 18.06.2019 wird in vollem Wortlaut gebilligt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:  13

davon besetzte Mandate:     12

davon Anwesende:      12

Ja- Stimmen:           9

Nein- Stimmen:          -

Stimmenthaltungen:        3

Befangenheit nach § 24 KV M-V:      -

 

Herr Güther-Knauf stellt fest, dass die Anwesenheitsliste nicht stimmt. Es waren nur 7 Mitglieder anwesend. In der Diskussion wird herausgestellt, dass Frau Markewiec noch nicht als Bürgermeisterin dazugehörte und Herr Feutlinske entschuldigt war.

 

Herr Gluth bemängelt, dass er als unentschuldigt eingetragen ist, aber sich bei Herrn Taube entschuldigt hatte. Herr Taube kann dieses nicht bestätigen.

 

Herr Gluth stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er möchte, dass das Protokoll neu geschrieben wird.

 

Abstimmung über den Antrag:

Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 10 Stimmenthaltung: 1

 

Die Sitzungsniederschrift vom 01.07.2019 wird in vollem Wortlaut gebilligt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:  13

davon besetzte Mandate:     12

davon Anwesende:      12

Ja- Stimmen:           8

Nein- Stimmen:          1

Stimmenthaltungen:        3

Befangenheit nach § 24 KV M-V:      1