19.11.2019 - 12 Beschlussfassung über die Zulässigkeit eines Kl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Lübow
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lübow
- Datum:
- Di., 19.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag des Herrn Möhle aus Wietow zu, das aus seiner Kleinkläranlage gereinigte Überlaufwasser in den anliegenden Straßengraben abzuleiten.
Voraussetzung ist die wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb seiner Kleinkläranlage.
Sollte diese aktuell oder zu einem späteren Zeitpunkt verwehrt werden, erlischt diese Einleitgenehmigung.
Die Gemeinde übernimmt keine Gewähr für die ständige Funktionstüchtigkeit des Grabens und hält sich gegenüber Herrn Möhle von jeglichen diesbezüglichen Forderungen frei.
Er hat den Graben in Bezug auf die Ableitung des Wassers auf eigene Kosten sauber zu halten. Der Wegnahme einer Weide in der Grabensohle wird Herrn Möhle auf seine Kosten gestattet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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885 kB
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