10.09.2019 - 13 Beschluss zur Installation einer Schranke Einfa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Kutschera erschließt sich nicht die Zuständigkeit. Wieso soll die Gemeinde dies tun?

 

Herr Balow sagt, dass dies seines Wissens nach ein Gemeindeweg ist und daraus ergebe sich die Zuständigkeit.

 

Herr Höfer: sämtliche Wegsperrungen fallen seines Wissens nach in die Zuständigkeit des Landkreises. Er ist sich dessen aber auch nicht sicher.

 

Herr Seeger äußert die Auffassung, dass evtl. eine einfache Beschilderung ausreichen könnte.

 

Herr Balow äußert die Auffassung, dass zuerst die Zuständigkeit geprüft werden sollte bevor Kosten verursacht werden.

 

Herr Höfer fasst zusammen:

Die Ausschussmitglieder erzielen Einigkeit darüber, dass der unberechtigte Zugang zum NSG verhindert werden soll. Das Amt soll prüfen, wer für eine verkehrsrechtliche Sperrung zuständig ist. Der Landkreis oder die Gemeinde.

Sollte die Gemeinde zuständig sein, wird die Gemeindevertretung über die umzusetzenden Maßnahmen beschließen.

 

Herr Venohr bringt das von Herrn Höfer zusammengefasste zur Abstimmung.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 9

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: 1

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

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Anlagen zur Vorlage