10.09.2019 - 9 Beschluss zur Durchführung und Finanzierung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Di., 10.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Edda Tessmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schäfer vom Planungsbüro VIUS erhält das Wort und stellt die Planung vor.
Herr Seeger gibt zu bedenken, dass teilweise bis zu 4 Busse die Wendeschleife gleichzeitig nutzen.
Das Planungsbüro setzt sich mit den Busbetrieben zusammen und stimmt den Bedarf genauer ab.
Herr Schäfer nimmt in die Variantenuntersuchung mit auf: 2. Busspur in Wendeschleife und Parkfläche neben der Turnhalle als Stellfläche für Bus.
Herr Kutschera regt die Nutzung der unbefestigten Flächen neben der Kita als Parkfläche an.
Herr Seeger bemängelt die Höhe der geplanten LED Leuchten von 5 – 6 Metern. Und stellt die Frage, ob die Straße beleuchtet werden muss oder ob es nicht ausreicht nur den Gehweg zu beleuchten und dann nicht niedrigere Leuchten ausreichen würden.
Herr Höfer fasst das Gesagte wie folgt zusammen:
Die bisherige Planung wird bestätigt. Die weitere Straßenplanung soll unter Beachtung der Anregungen zur Buswendeschleife und der Beleuchtung weiter durchgeführt werden. Fördergelder sollen beantragt werden.
Herr Schäfer spricht die Probleme der Regenentwässerung an. Unklarheit besteht vor allem in dem Punkt wohin soll entwässert werden (Vorflut).
Nach der Abstimmung verabschiedet sich Herr Schäfer.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung bestätigt die Entwurfsplanung der VIUS Ingenieurplanung GmbH & Co KG von August 2019 als Grundlage für die weitere Planung. Die Darstellung der Anwohnerparkplätze dient als Empfehlung für die Wohnungsgesellschaft. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, Zuwendungen für das Vorhaben zu beantragen und sichert die Übernahme des nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteils im Haushalt 2020/21.
Anlagen zur Vorlage
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