22.10.2019 - 12 Beschluss zur Installation einer Schranke Einfa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Bürgermeisterin informiert, dass es keine abschließende Erkenntnis gibt, ob es eine öffentlich gewidmete Straße ist.

 

Herr Balow informiert, dass sich auf dem Flurstück 73 kein Haus und somit auch kein Haus hinter der Schranke befindet.

 

Nach einiger Diskussion einigen sich die Gemeindevertreter darauf, dass sie für den Weg aus naturschutzrechtlicher Sicht nur landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Kutschen die Einfahrt ermöglichen wollen.

Dazu ist ein Antrag an den Bereich Naturschutz und an das Straßenverkehrsamt des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Aufstellung entsprechender Schilder zu stellen.

 

 

 

 

 

 

Es wird ein neuer Beschluss formuliert:


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, beim Landkreis Nordwestmecklenburg eine Beschilderung zum Schutz des Naturschutzgebietes im Zufahrtsbereich unter Berücksichtigung der Einfahrtsmöglichkeit für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Kutschen aufzustellen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 13

davon besetzte Mandate: 12

davon Anwesende: 9

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage