22.10.2019 - 10 Beschluss zur Durchführung und Finanzierung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Bürgermeisterin informiert, dass das Problem der Entwässerung nicht gelöst ist, da der Verlauf und das Vorhandensein von Rohrleitungen unbekannt sind.

 

In dem Zusammenhang informiert sie über ein weiteres Problem. Vor dem neu sanierten Block in der Schulstraße 1 in Bobitz ist der Bürgersteig auf ca. 60 m Länge kaputt. Sie sieht dort sofortigen Handlungsbedarf. Die Beteiligung an der Reparatur würde sich die Gemeinde mit der Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen teilen. Die Kosten liegen bei ca. 4000 € bis

4.500 €.

Die Bürgermeisterin informiert, dass sie über Kosten dieser Höhe selbst entscheiden kann, aber die Gemeindevertretung hinter sich wissen möchte.

 

Nach einiger Diskussion legen die Gemeindevertreter folgenden Beschlussvorschlag fest, über den abgestimmt wird:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beauftragt die Bürgermeisterin, mit der Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen abzustimmen, dass sich die Gemeinde mit 50%, maximal mit Brutto 4.000 €, an den Erstellungskosten des Gehweges vor dem Block Schulstraße 1 beteiligt und insoweit die Haushaltssperre dafür aufzuheben ist.

 

Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

 

Im Anschluss erfolgt die Beratung und Diskussion zur Durchführung und Finanzierung der straßenbaulichen Erneuerung der Schulstraße in Bobitz.


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung bestätigt die Entwurfsplanung der VIUS Ingenieurplanung GmbH & Co KG von August 2019 als Grundlage für die weitere Planung. Die Darstellung der Anwohnerparkplätze dient als Empfehlung für die Wohnungsgesellschaft. Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung, Zuwendungen für das Vorhaben zu beantragen und sichert die Übernahme des nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteils im Haushalt 2020/21.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 13

davon besetzte Mandate: 11

davon Anwesende: 9

Ja- Stimmen: 9

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage