17.12.2019 - 20 Beschluss über die Aufstellung und den Entwurf ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Di., 17.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die Aufstellung eines
Bebauungsplanes für das Gebiet: Ortsteil/ Gemarkung Scharfstorf, Flur 1. Das Plangebiet
liegt am östlichen Dorfrand, im nordöstlichen Teilbereich der Straße „ Am Schlossberg “
und umfasst die Flurstücke- Nr. 247/1und 250. Das Grundstück ist mit einer maroden
Scheune und einem einzelnstehenden Wohnhaus
bebaut.
2. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses
auf der Grundfläche der abzureißenden Scheune. Die Einbeziehung des vorhandenen
Wohnhauses in den
Plangeltungsbereich dient der bauplanungsrechtlichen Beurteilung des Gebäudes auf der
Grundlage eines qualifiziert beplanten Gebietes.
3. Da das geplante Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht nach den §§ 34 und 35 BauGB
als nicht zulässig beurteilt wurde, erfolgt die Einbeziehung der Außenbereichsflächen zur
Schaffung von Baurecht im beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach § 13b
Baugesetzbuch. Durch die Inanspruchnahme von Flächen, die sich unmittelbar an den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen und nicht mehr als 10.000 m² Grundfläche
beanspruchen, werden die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13b BauGB erfüllt.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 15 und der Begründung dazu werden in den
vorliegenden Fassungen gebilligt.
6. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. m. § 13 Abs. 2
Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
7. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und
über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
8. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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