12.09.2019 - 12 Information und Diskussion zum Gesetzentwurf de...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Aus der bisherigen Hochrechnung des Landes werden die Auswirkungen des neuen FAG M-V für die Gemeinde Bad Kleinen nicht so positiv darstellt.

Als Grundzentrum erhielt die Gemeinde bisher Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben von rd. 460 T€, davon die Hälfte als investive Zuweisungen.

Ab dem Jahr 2020 werden diese Zuweisungen entfallen. Es wird nur noch eine Übergangszuweisung von rd. 216 T€ geben für den laufenden Bereich.

 

 

 

 

 

 

 

Positiv ist die ab 2020 gewählte Infrastrukturpauschale (rd. 258 T€) zu werten.

Die Schlüsselzuweisungen werden um rd. 171 T€ steigen, dafür wird die Zuweisung aus dem Familienleistungsausgleich (rd. 196 T€) entfallen. Diese Beiträge sind dann bereits Bestandteil der Schlüsselzuweisung.

Nach der bisherigen Berechnung wird die Gemeinde für das Jahr 2020 rd. 15,5 T€ weniger Zuweisungen vom Land erhalten als 2019.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage