12.09.2019 - 12 Information und Diskussion zum Gesetzentwurf de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Finanzausschuss Bad Kleinen
- Datum:
- Do., 12.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Aus der bisherigen Hochrechnung des Landes werden die Auswirkungen des neuen FAG M-V für die Gemeinde Bad Kleinen nicht so positiv darstellt.
Als Grundzentrum erhielt die Gemeinde bisher Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben von rd. 460 T€, davon die Hälfte als investive Zuweisungen.
Ab dem Jahr 2020 werden diese Zuweisungen entfallen. Es wird nur noch eine Übergangszuweisung von rd. 216 T€ geben für den laufenden Bereich.
Positiv ist die ab 2020 gewählte Infrastrukturpauschale (rd. 258 T€) zu werten.
Die Schlüsselzuweisungen werden um rd. 171 T€ steigen, dafür wird die Zuweisung aus dem Familienleistungsausgleich (rd. 196 T€) entfallen. Diese Beiträge sind dann bereits Bestandteil der Schlüsselzuweisung.
Nach der bisherigen Berechnung wird die Gemeinde für das Jahr 2020 rd. 15,5 T€ weniger Zuweisungen vom Land erhalten als 2019.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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