12.11.2019 - 5 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hufmann erläutert die Abwägungsvorlage. In der Anlage „Begründung“, auf Seite 6, Punkt 4 „Eigentumsverhältnisse, Planungskosten“, wird das Wort „Vorhabenträger“ durch „Eigentümer“ ausgetauscht.

 

Es wird angemerkt, dass auf der Beschlussvorlage unter „Finanzielle Auswirkungen“ für die Sitzung der Gemeindevertretung das Wort „keine“ einzutragen ist.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörde  

     vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage

 Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Behörde, die Stellungnahmen vorgebracht hat, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 in der vorliegenden Fassung als Satzung.

 

4. Die Begründung zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 wird gebilligt.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Metelsdorf ortsüblich bekannt zu machen.


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 5

davon besetzte Mandate: 5

davon Anwesende: 4

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2715&TOLFDNR=187080&selfaction=print