13.10.2020 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Aufgaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Lindemann frag an, wer die Aufgabenstellung für die Planung, wie sie hier vorliegt, erarbeitet hat. Herr B. Biemel antwortet darauf, dass diese durch Herrn Spangenberg erstellt worden ist. Herr Nickchen hat eine Anfrage zur genannten Anzahl (Doppelung) der Mitglieder der FFw. Herr Spangenberg erläutert, dass laut dem Brandschutzbedarfsplan eine Doppelung der aktiven Mitglieder erforderlich ist. Wird das neue Gebäude für eine geringere Kapazität gebaut, ist eventuell davon auszugehen, dass eine Aufnahme von Kindern

und Jugendlichen in der FFw nicht mehr möglich ist.

 

Herr B. Biemel gibt bei den Diskussionen um die Planung zu bedenken, dass die Gemeinde

immer größer wird und dass angestrebt wird, die Gemeinde Metelsdorf ins Boot zu holen. Es

bringt nichts, irgendwann neu zu bauen, wenn jetzt die Möglichkeit gegeben ist.

 

Herr Nickchen möchte wissen, ob die vorgelegten Randparameter auch noch stimmig sind,

wenn das Bodengutachten am Standort Rambower Weg negativ ausfällt und ein anderer Standort gesucht werden muss. Herr B. Biemel antwortet darauf, dass erst einmal mit der

Planung begonnen werden muss, um Kosten ermitteln zu können.

 

Herr Nickchen hinterfragt, wieviel Geld für die Planung von der Gemeinde bereitgestellt werden muss. Herr Tribukeit gibt zu verstehen, dass es sich nach seinem Verständnis nach

hierbei um eine Vorplanung handelt. Nach Beschluss der Aufgabenstellung werden die Kosten ermittelt und in einem nächsten Schritt, in einer der nächsten Gemeindevertretersitzungen, stehen die Kosten dann zur Verfügung. Frau Hoppe ergänzt, dass ohne die Vorplanung

keine Fördermittel beantragt werden können.

 

Herr Lindemann möchte von Herrn Spangenberg eine Einschätzung haben, ob er das Feuerwehrgerätehaus in Hohen Viecheln als ausreichend für die FFw Dorf Mecklenburg hält. Herr Spangenberg erläutert, dass das Gerätehaus für weniger Feuerwehrleute gebaut worden ist.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Aufgabenstellung für die Planung des neuen Feuerwehrgerätehauses, das am Rambower Weg in Dorf Mecklenburg, Flur 2, Flurstück 345/4 entstehen soll:

-          Insgesamt ist die Planung auf 87 Kameraden auszurichten. Darunter 52 Kameraden als Einsatzkräfte (laut Brandschutzbedarfsplanung), 20 Kameraden der Jugendfeuerwehr, 15 Kameraden Kinderfeuerwehr

-          Der Umkleide und Sanitärbereich ist so zu gestalten, dass sich die Feuerwehrangehörigen gefahrlos umkleiden sowie nach dem Einsatz oder der Übung reinigen können. Eine wirksame Schwarz-Weiß-Trennung im Feuerwehrhaus ist die räumliche Trennung von Schwarz- und Weißbereich. Dazu sollen die Feuerwehrangehörigen nach dem Einsatz ihre verschmutzte Einsatzkleidung im Schwarzbereich ablegen, den Sanitärbereich passieren und sich dort duschen, um danach im Weißbereich ihre Zivilkleidung anzuziehen.

-          Kinderfeuerwehr, Jugendfeuerwehr und Einsatzkräfte bekommen eine gemeinsame Umkleide, nur Trennung Herren / Frauen ist nötig.

-          Herren 2/3 von der Gesamtanzahl der Mitglieder aus Jugend, Kinderfeuerwehr und Einsatzdienst 58

-          Frauen 1/3 von der Gesamtanzahl der Mitglieder aus Jugend, Kinderfeuerwehr und Einsatzdienst 29

-          Toiletten für Herren und Frauen, Duschen sollen von beiden gemäß internen Regelungen genutzt werden max. 4 Duschen sind nötig.

-          Ein Aufenthaltsraum für min. 25 Kameraden mit offener Küche

-          Ein Schulungsraum für min. 40 Kameraden

 

-          Folgende Büroräume sind erforderlich:

  • 1 Büro für Wehrführung 2 Arbeitsplätze und Besprechungsbereich
  • 1 Büro für Führungskräfte, Jugendfeuerwehrwart, Gerätewart, Schriftwart 2 Arbeitsplätze
  • 1 Büro für den Feuerwehrförderverein 1 Arbeitsplatz

-          Trocknungsraum für Einsatzkleidung mit Trockenschrank und Belüftung

-          Funk / Fernmelderaum mit 1x Funkarbeitsplatz, Alarm-Fax, Telefon, etc.

-          Stellflächen: 5 Stellflächen mind. Stellplatzgröße 3 nach DIN 14092-1 (Größe: 4,50 m x 12,50 m) für folgende Fahrzeuge: 1x HLF 20, 1x TLF 3000, 1x DLK; 1x Kdow, 1x MTW, 4x Anhänger eventuell hinter den Fahrzeugen unter Beachtung der Sicherheitsabstände

Die Tore sind mit einer Durchfahrtsbreite von 3,60 m und einer Durchfahrtshöhe von 4,50 m zu planen.

-          Allgemeine Werkstatt gemäß DIN 14092-7 „Feuerwehrhäuser – Werkstätten“ Lager für Schläuche, PA Flaschen, Ölbinder, usw.

-          Lager für Gefahrstoffe (Diesel, Öle, Propangas)

-          Bekleidungslager

-          Parkplätze: min. 28 PKW-Stellplätze (mindestens 5,50 m lang und 2,50 m breit). Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nicht unterschreiten.

-          An- und Abfahrtswege sind so zu gestalten, dass Kreuzungen von Verkehrswegen vermieden werden.

-          Verkehrsflächen vor Hallentoren – Stauraum entsprechend DIN 14092-1

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 15

davon besetzte Mandate: 15

davon Anwesende: 14

Ja- Stimmen: 14

Nein- Stimmen:   -

Stimmenthaltungen:        -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:      -

 

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