10.07.2008 - 6 Schmutzwassererschließung Waldweg Hohen Viecheln

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ø      Herr Thiel – Bauvorhaben sollte in 2009 gebaut werden, Anwohner wurden Ende 2006 informiert.

 

Ø      Ab August 2008 soll der Radweg gebaut werden (Information vom Straßenverkehrsamt im Mai)

Vororttermin im Juni 2008

 

Ø      Fördermittel und Beiträge (4,48 €/m²) würden die Baukosten decken

 

Ø      Prof. Busch

- Druckrohrleitung DN 50, auf jedem Grundstück ein Pumpwerk (2 KW-Pumpe)

  gerundet ca. 10 €/Person

- Einbau in geschlossener Bauweise, 3 Abschnitt

- Wasserleitung soll mit erneuert werden

 

Fragen:

 

Ø      Wer muss vor Baubeginn genehmigen? Gemeinde muss zustimmen!

 

Ø      Herr Bisalski:

- Kann es passieren, dass mein Grundstück bei Ausfall der Pumpe im

  Schmutz versinkt?

 

  Aus technischer Sicht nicht! Doppelte bis dreifache Sicherheit einbauen

  (Rückschlagklappen).

 

Ø      Warum waren vor 2 Jahren keine Gemeindevertreter dabei?

 

Ø      Warum wurden 2005 noch Genehmigungen vom Zweckverband für Kleinkläranlagen erteilt?

 

Ø      Erst in 2006 wurde dieser Bereich nochmals berechnet und festgestellt, dass das Bauvorhaben sich rechnet.

 

Ø      Außer Block (2019) und Bisalski (2012) wollen die Leute zentral entwässert werden.

 

Ø      Anschlusspflicht erst nach Auslauf der wasserrechtlichen Genehmigung.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Hohen Viecheln, der Erschließung von Schmutzwasser des Waldweges in Hohen Viecheln mittels Druckrohrleitung in geschlossener Bauweise zuzustimmen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums:               7

davon besetzte Mandate:                                                      7

davon Anwesende:                                                                5

Ja- Stimmen:                                                                         5

Nein- Stimmen:                                                                     -

Stimmenthaltungen:                                                              -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:                                          -

 

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=275&TOLFDNR=10202&selfaction=print