03.02.2020 - 9 Verzicht auf die Erstellung eines kommunalen Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Hinweis zum letzten Satz im Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Ventschow besitzt Anteile am Zweckverband und am Anteilseignerverband der WEMAG.

 


 

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung  der Gemeinde Ventschow beschließt gemäß § 176 der Kommunalverfassung M-V auf die Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses gemäß § 61 Kommunalverfassung M-V zu verzichten.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 8

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -