04.12.2019 - 6 Beschluss über die Aufstellung und den Entwurf ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller erläutert die Planung.

 

Herr Gaul vertritt die Meinung, dass das Flurstück 257/2 mit einbezogen werden sollte.

 

Herr Müller erklärt dazu, dass das Grundstück Biotopstrukturen angenommen hat und naturschutzfachlich problematisch ist (Biotop- und Artenschutz).

 

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, dem folgenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.


 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die Aufstellung eines

    Bebauungsplanes für das Gebiet: Ortsteil/ Gemarkung Scharfstorf, Flur 1. Das Plangebiet

    liegt am östlichen Dorfrand, im nordöstlichen Teilbereich der Straße „ Am Schlossberg “

    und umfasst die Flurstücke- Nr. 247/1und 250. Das Grundstück ist mit einer maroden   

    Scheune und einem einzelnstehenden Wohnhaus

    bebaut.

 

2. Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines Einfamilienhauses

    auf der Grundfläche der abzureißenden Scheune. Die Einbeziehung des vorhandenen

    Wohnhauses in den

    Plangeltungsbereich dient der bauplanungsrechtlichen Beurteilung des Gebäudes auf der

    Grundlage eines qualifiziert beplanten Gebietes.

 

3. Da das geplante Vorhaben aus planungsrechtlicher Sicht nach den §§ 34 und 35 BauGB

    als nicht zulässig beurteilt wurde, erfolgt die Einbeziehung der Außenbereichsflächen zur

    Schaffung von Baurecht im beschleunigten Bebauungsplanverfahren nach § 13b

    Baugesetzbuch. Durch die Inanspruchnahme von Flächen, die sich unmittelbar an den im

    Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen und nicht mehr als 10.000 m² Grundfläche

    beanspruchen, werden die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13b BauGB erfüllt.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen.

 

5. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 15 und der Begründung dazu werden in den

    vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

6. Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 in Verb. m. § 13 Abs. 2

    Nr. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

7. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und

    über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 9

davon besetzte Mandate: 9

davon Anwesende: 8

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

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Anlagen zur Vorlage