18.06.2020 - 7 Vorläufiger Jahresabschluss 2019 als Grundlage ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss Bad Kleinen
- Datum:
- Do., 18.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Wortprotokoll
Frau Kupsch gibt ergänzende Erläuterungen zum vorliegenden vorläufigen Jahresabschluss 2019.
Dieser bildet die Basis für eine mögliche Beantragung einer Sonderzuweisung gem. § 27 FAG. Im Ergebnis der Antragstellung ist die Gemeinde Bad Kleinen für das Jahr 2019 aufgrund der Mindereinzahlungen bei den Realsteuern (-648,97 €) im Vergleich der Berechnungsgröße (gewogener Durchschnitt der Hebesätze des Jahres 2017) nicht antragsberechtigt. Der Sachverhalt wurde über die Rechtsausicht des Landkreises mit dem Innenministerium M-V besprochen. Es gibt hier keine Ausnahmeregelung.
Dieses löst den Unmut des Ausschusses aus. Dazu wollen Herr Heidrich und Herr Wirth ein Schreiben an das Innenministerium fertigen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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238,8 kB
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22,1 kB
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