18.06.2020 - 7 Vorläufiger Jahresabschluss 2019 als Grundlage ...

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Wortprotokoll

Frau Kupsch gibt ergänzende Erläuterungen zum vorliegenden vorläufigen Jahresabschluss 2019.

Dieser bildet die Basis für eine mögliche Beantragung einer Sonderzuweisung gem. § 27 FAG. Im Ergebnis der Antragstellung ist die Gemeinde Bad Kleinen für das Jahr 2019 aufgrund der Mindereinzahlungen bei den Realsteuern (-648,97 €) im Vergleich der Berechnungsgröße (gewogener Durchschnitt der Hebesätze des Jahres 2017) nicht antragsberechtigt. Der Sachverhalt wurde über die Rechtsausicht des Landkreises mit dem Innenministerium M-V besprochen. Es gibt hier keine Ausnahmeregelung.

 

Dieses löst den Unmut des Ausschusses aus. Dazu wollen Herr Heidrich und Herr Wirth ein Schreiben an das Innenministerium fertigen.


 

 

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Anlagen zur Vorlage