18.06.2020 - 9 Informationen zum neuen FAG 2020 für das Grundz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss Bad Kleinen
- Datum:
- Do., 18.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Wortprotokoll
Frau Kupsch erläutert die finanziellen Auswirkungen für das Grundzentrum Bad Kleinen nach dem FAG, welches am 9. April 2020 beschlossen wurde.
Ein Kernelement der Neufassung des komm. Finanzausgleichs bildet dabei die Neuaufteilung der Gesamtschlüsselmasse. Ab 2020 werden die Schlüsselzuweisungen aufgabenadäquater aufgeteilt und sollen bedarfsgerechter zugewiesen werden. Die bis 2019 gezahlten Zuweisungen aus dem Familienleistungsausgleich wurden in die Schlüsselzuweisung (SZW) integriert, ebenso Teile der bisherigen Zuweisung für die übergemeindlichen Aufgaben. Neu ist die Zuweisung einer Infrastrukturpauschale, hiervon profitieren alle Gemeinden.
Die Grundzentren haben jedoch Einnahmeverluste. Es werden für die zentralen Orte von 2020 bis 2024 Übergangszuweisungen (§ 24 FAG) ausgereicht, die jährlich abgesenkt werden, z. B. erhielt die Gemeinde Bad Kleinen 2019 Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben in Höhe von 464.210 €, für 2020 erhält sie eine Übergangszuweisung von 218.012 €. Insgesamt sind das für 2020 aus dem Finanzausgleich aber 58.826 € mehr als 2019.