05.12.2007 - 8 Mittelbereitstellung für überplanmäßige Ausgabe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeinde Metelsdorf beschließt auf der Grundlage des § 52 der Kommunalverfassung M-V, die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel, für die Zahlung der Kreisumlage an den Landkreis Nordwestmecklenburg,

 

                                               in Höhe von      12.800 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 7             

davon besetzte Mandate: 7

davon Anwesende: 7             

Ja- Stimmen: 7             

Nein- Stimmen: -             

Stimmenthaltungen: -             

Befangenheit nach § 24 KV M-V: