23.06.2020 - 9 Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Homann-Trieps erläutert ausführlich die Beschlussvorlage. Nach reichlicher Abwägung der vorgeschlagenen Hebesätze schlägt sie folgende Neufestsetzung der Hebesätze für die Realsteuer vor.

 

      Grundsteuer A:  365 v. H.

      Grundsteuer B:  420 v. H.

      Gewerbesteuer: 380 v. H.

 

Aus der anschließenden Diskussion geht hervor, dass die Erhöhung der Realsteuer für die Gemeinde sinnvoll ist (Möglichkeit der schrittweisen Entschuldung durch das Land) und für die Bürger und Gewerbetreibenden keine große Belastung darstellen wird.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer der Gemeinde Bobitz.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 11

davon besetzte Mandate: 11

davon Anwesende:   8

Ja- Stimmen:   8

Nein- Stimmen:   -

Stimmenthaltungen:   -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:      -

 

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Anlagen zur Vorlage