20.10.2020 - 15 Beschlussfassung zur räumlichen Erweiterung der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Rohde erläutert in Zusammenhang mit dem Beschlussvorschlag, dass das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen nicht für die Beschilderung an der B106 bzw. 208 zuständig ist, sondern ausschließlich der Straßenbaulastträger. Er bittet darum, den Beschluss dahingehend zu verändern. Der Beschlussvorschlag wird neu formuliert:

 

Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wird beauftragt, einen Antrag auf Beschilderung an der B106 in Zickhusen Abfahrt Drispeth/Dambeck sowie ggf. an der Abfahrt Dalliendorf zu stellen, die auf die Begrenzung der zulässigen Tonnage für die Ortsdurchfahrt Dambeck hinweist. An der B208 Bobitz Abfahrt Dambeck ist zu prüfen, inwieweit die Beschilderung zu spezifizieren ist.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wird beauftragt, für einen Antrag auf Beschilderung an der B106 in Zickhusen Abfahrt Drispeth/Dambeck sowie ggf. an der Abfahrt Dalliendorf zu stellen, die auf die Begrenzung der zulässigen Tonnage für die Ortsdurchfahrt Dambeck hinweist. An der B208 Bobitz Abfahrt Dambeck ist zu prüfen, inwieweit die Beschilderung zu spezifizieren ist.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 13

davon besetzte Mandate: 11

davon Anwesende: 8

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2910&TOLFDNR=200806&selfaction=print