08.12.2020 - 13 Antrag Gemeindevertreter: Absenkung/Festsetzung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bobitz
- Datum:
- Di., 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Homann-Trieps erläutert die Beschlussvorlage und geht insbesondere auf die Hebe-sätze der Grundsteuern und der Gewerbesteuern der Jahre 2019 bis 2021 ein. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, die Grundsteuer A auf 332 Prozentpunkte, die Grundsteuer B auf 383 Prozentpunkte und die Gewerbesteuer auf 343 Prozentpunkte zu senken. Dieses entspricht dem Landesdurchschnitt.
Frau Homann-Trieps macht nochmal deutlich, dass diese Änderung vorbehaltlich der gesetzlichen Festlegung zum FAG erfolgen sollte, da ansonsten die Gemeinde von der Entschuldung durch die Landesregierung keinen Gebrauch machen kann.
Im Beschluss wird folgender 2. Satz hinzugefügt:
„Die Änderung der Hebesätze erfolgt vorbehaltlich der Festlegungen der Übergangsregelungen im FAG.“
Über den so geänderten Beschlussvorschlag wird abgestimmt.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes MV die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 332 Prozentpunkte, die Grundsteuer B auf 383 Prozentpunkte und die Gewerbesteuer auf 343 Prozentpunkte. Die Festsetzung erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2021.
Die Änderung der Hebesätze erfolgt vorbehaltlich der Festlegungen der Übergangsregelungen im FAG.