04.02.2020 - 7 Beratung und Beschlussfassung zur Beantragung v...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Bürgermeisterin, Frau Homann-Trieps, informiert, dass ihr und den Gemeindevertretern ein Bericht vom Gemeindewehrführer, Herrn Pittelkow, über den Zustand der Feuerwehrfahrzeuge der Gemeinde Bobitz vorliegt. Dem Bericht sind weiterhin die Fahrzeugempfehlungen aus dem Brandschutzbedarfsplan des Amtes zu entnehmen. Aus der Analyse des Brandschutzbedarfsplanes wird für den Einsatz der Feuerwehren empfohlen, folgende Fahrzeuge zu beschaffen:

 

      Feuerwehr Bobitz ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20

      Feuerwehr Beidendorf ein Löschgruppenfahrzeug LF 20

      Feuerwehr Groß Krankow ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000

 

Frau Homann-Trieps schlussfolgert, dass das derzeit geförderte Tanklöschfahrzeug TSF-W für keine der Feuerwehren der Gemeinde geeignet ist.

 

Herr Pittelkow ergänzt, dass die den drei Ortswehren übertragenen überörtlichen Brandschutzaufgaben wie die A 20, die Bundesstraße 208 und die Bahnstrecke, mit dem TSF-W nicht gewährleistet werden können.

 

Frau Homann-Trieps schlägt vor, den Beschluss entsprechend den Erfordernissen der Gemeinde zu ändern, um so beim Land auf den tatsächlichen Bedarf aufmerksam zu machen und es veranlassen, die vorhandenen Gelder dementsprechend richtig einzusetzen.

 

Sie schlägt folgenden Wortlaut vor:

 

„Die Gemeinde Bobitz beschließt, über das Förderprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“

einen HLF 20, einen LF 20 und einen TLF 3000 für die Ortsfeuerwehren Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow zu beschaffen.

Die Gemeinde Bobitz verpflichtet sich, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung des Eigenanteils zu schaffen.

Die vorzugsweise Abnahme der Fahrzeuge soll so schnell wie möglich erfolgen.“

 

Über den so geänderten Beschlussvorschlag wird abgestimmt.


 

 

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Beschluss

 

Beschluss:

„Die Gemeinde Bobitz beschließt, über das Förderprogramm „Zukunftsfähige Feuerwehr“

einen HLF 20, einen LF 20 und einen TLF 3000 für die Ortsfeuerwehren Bobitz, Beidendorf und Groß Krankow zu beschaffen.

Die Gemeinde Bobitz verpflichtet sich, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung des Eigenanteils zu schaffen.

Die vorzugsweise Abnahme der Fahrzeuge soll so schnell wie möglich erfolgen.“

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 11

davon besetzte Mandate: 11

davon Anwesende: 8

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    -

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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