27.05.2020 - 12 Antrag eines Anliegers auf Verlegung von privat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Haselbach erläutert, dass er zum Beispiel Heiz- und Regenwasserleitungen in den Leerrohren verlegen möchte. Der Bauausschuss formuliert folgende Vorgehensweise:

 

Die Verlegung darf nur von der bauausführenden Firma in der notwendigen Tiefe als Sondernutzung erfolgen.

 

 

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Beschluss

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antragsteller die Erlaubnis zu erteilen, im Zuge des Straßenausbaus am Petersdorfer Weg von der beauftragten Baufirma 3 Leerrohre DN 300 zur Querung der Straße fachgerecht verlegen zu lassen.

 

Die Verlegung darf nur von der bauausführenden Firma in der notwendigen Tiefe als Sondernutzung erfolgen.

 

Die Kosten trägt der Antragsteller.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 5

davon besetzte Mandate: 5

davon Anwesende: 5

Ja- Stimmen: 4

Nein- Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Befangenheit nach § 24 KV M-V:    1 (Herr Haselbach)

 

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Anlagen zur Vorlage