19.08.2020 - 9 Beschluss zur 2. Änderung der Gebührenordnung z...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Stieten
- Datum:
- Mi., 19.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ralf Augustat
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Woitkowitz erläutert die Beschlussvorlage. Herr Skanska gibt die notwendigen Ergänzungen. Insbesondere geht er darauf ein, dass sich der Sozialausschuss bereits ein Jahr mit dieser Thematik befasst hat. Herr Haselbach bittet darum, dass eine Kalkulation der Kosten für die Sporthalle erfolgen soll und der Sozialausschuss sich damit beschäftigen möge.
Herr Hacker spricht sich eindeutig gegen eine weitere Gebührenerhöhung aus. Er ist der Auffassung, dass dann noch mehr Bürger die Halle nicht nutzen werden.
Beschluss
Beschluss:
Auf Vorschlag des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur, Sport und Soziales beschließt die Gemeindevertretung folgende 2. Änderung der „Gebührenordnung der Gemeinde Groß Stieten zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Groß Stieten“ vom 26.05.2010
Der § 8 wird außer Kraft gesetzt und wie folgt neu gefasst:
§ 8 Höhe der Nutzungsgebühr
(1) Sportveranstaltungen (Trainingsbetrieb, Kurse, Turniere, etc.)
Trainings- und Übungsbetrieb der Sportgemeinschaft Groß Stieten und ortsansässige Vereine: kostenfrei
Trainings- und Übungsbetrieb fremder Vereine oder Interessengruppen:
10 € / Stunde
Interessengruppen mit Mietbindung, jahresweise = 200 €
(2) Sonstige Veranstaltungen (Tagesveranstaltungen, Familien- und Vereinsfeierlichkeiten)
Nutzung nur Halle (max. 12 Stunden) = 15 € / Stunden
Nutzung Halle und Foyer = 300 € pauschal
Nutzung nur Foyer = 100 € pauschal
(3) Werbung in der Halle oder dem Foyer pro m² Werbefläche ist zu verhandeln
(4) Mit der in Abs. 1 und 2 erhobenen Gebühr sind Nebenkosten, wie Strom und Wasser abgegolten
(5) Sollte eine Zusatzreinigung erforderlich sein, werden diese Reinigungskosten nach den tatsächlichen, angefallenen Kosten berechnet.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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